Taufe in Mörfelden
Anmeldung:
Gespräch:
Taufspruch:
Mitwirkung:
Blumen:
Fotos:
Taufe eines Kindes
Bei der Taufe eines Kindes unter 14 Jahren soll wenigstens ein Elternteil oder ein Sorgeberechtigter der evangelischen Kirche angehören. Gehören beide Eltern oder beide Sorgeberechtigte nicht der evangelischen Kirche an, kann die zuständige Pfarrerin oder der zuständige Pfarrer aus seelsorglichen Gründen eine Ausnahme machen. In diesem Fall muss die Patin oder der Pate Mitglied der evangelischen Kirche sein. Lebensordnung EKHN
Taufe Jugendlicher
Die Taufe von Jugendlichen findet in der Regel im Rahmen des Konfirmandenunterrichtes statt. Dazu melden sich die Jugendlichen zum regulären Konfirmandenunterricht an. Ein Termin für die Taufe wird gemeinsam vereinbart.
Erwachsenentaufe
Wenn Sie selbst Mitglied unserer Gemeinde werden möchten und noch nicht getauft sind, wenden Sie sich an unsere Pfarrerin. Gemeinsam besprechen Sie Zeit und Inhalt des Taufunterrichtes - der in Form von Gesprächen stattfindet - und suchen einen geeigneten Tauftermin.
Paten
Bei der Taufe eines Kindes unter 14 Jahren werden in der Regel Paten benannt. Diese sollen konfirmierte Mitglieder der evangelischen Kirche sein. Zum Nachweis beantragen evangelische Paten, die nicht in Mörfelden wohnen, einen Patenschein bei ihrer Kirchengemeinde. Angehörige einer anderen christlichen Kirche können als Patin oder Pate zugelassen werden. Anstelle des Patenscheins legen sie uns eine Bescheinigung über ihre Kirchenzugehörigkeit vor.“(Lebensordnung EKHN)
Weitere Informationen zu Taufe, Patenamt, Taufsprüchen u.a. finden Sie auch unter Taufe - das Leben feiern - EKHN.
Taufengel von vorne